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Rahmenlehrplan

Lernfeld 5: Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Anlagen und Geräten konzipieren

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Anlagen und Geräten zu konzipieren und zu prüfen.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren Kundenaufträge zur Elektroenergieversorgung (Wechsel- und Drehstromsysteme) unter Beachtung der sicherheitstechnischen Anforderungen und klassifizieren diese nach funktionalen, ökonomischen und ökologischen Aspekten (Umweltverträglichkeit).

Die Schülerinnen und Schüler planen die Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Anlagen und Geräten (Schalt- und Verteilungsanlagen, Netzsysteme, Spannungsebenen).

Die Schülerinnen und Schüler dimensionieren Anlagen unter Berücksichtigung von Netzsystemen und Schutzmaßnahmen (Schutzeinrichtungen, Schutzklassen). Dazu wählen sie Komponenten der Anlagen aus, bemessen diese und erstellen Schaltpläne unter Nutzung von Fachliteratur, Datenblättern und Gerätebeschreibungen, auch in fremder Sprache.

Die Schülerinnen und Schüler prüfen ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und nehmen diese in Betrieb. Sie protokollieren Betriebswerte und Prüfergebnisse und ordnen diese in eine Dokumentation ein (Mess- und Prüfmittel, Prüfprotokolle).

Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren bei Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Anlagen der Elektroenergieversorgung und bei Betriebsmitteln die Einhaltung von Normen, Vorschriften und Regeln zum Schutz gegen elektrischen Schlag, zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung (Isolationsklassen, Schutzarten). Sie weisen den Kunden in den Betrieb der Anlagen ein (Nutzereinweisung).

Sie bewerten die Vorgehensweise bei Bearbeitung der Kundenaufträge im Hinblick auf die Optimierung der Arbeitsabläufe zukünftiger Aufträge.

Rahmenlehrplan der Ausbildung Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (pdf)


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